Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenhandlung
Artikel davor:
Nebengemeinde
Nebengenosse
Nebengeordnete
Nebengericht
Nebengeschäft
Nebengeschwistergit
Nebengeselle
Nebengläubiger
Nebengut
Nebenhandel
Nebenhandlung
, f.I Ausführung verfahrensrechtlicher Vorschriften, die als Nebensache (I) zu werten sind
II wie Nebeneintrag
III Führung eines Handels- oder Gewerbebetriebs als Nebenerwerb
IV Filiale eines Handelsbetriebes
Artikel danach:
Nebenhaus
Nebenhäuslein
Nebenherr
Nebenhilfe
Nebenhirt
Nebenhof
Nebenhofstatt
Nebenhure
Nebeninspektor