Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenlinie

Nebenlinie

, f.

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genealogisch: Seitenlinie, im Erbrecht: die zweite Ordnung der Erben
vgl. Nebenzeile
  • in der beseyts gesypten zwerch oder nebenlinien oder seytten genant
    1531 SchwäbWB. VI Nachtr. 2670
  • als söllen die kinder inskünftig nit allein in vffstygender, sonder ouch in der syten- vnd nebetlinien ... an irer elteren statt erben
    1623 ZofingenStR. 333
  • von erbschaften der nebenlinien. wie der verstorbenen person, da keine leibs- oder andere nähere erben, auch kein testament vorhanden, hinderlassene brüder und schwestern ... erben sollen
    1686 BaselRQ. I 2 S. 622
  • bloß mit dem anhang, daß von dem so fruchtbar und in vile linien vertheilt gewesenen pfaͤltzischen hause, nebst der bloß auf 2. augen beruhenden chur-linie, nur noch die hertzoglich zweybruͤckische, nebst deren neben-linie, uͤbrig ist
    1748 Moser,StaatsR. 34 S. 497
  • erben, wann weder ein testament, noch ein ander geschaͤfft ... vorhanden, wie das sowohl in ab- als aufsteigender und neben-linie bey ehe- und unehlichen anverwandten geschiehet
    1767 HessSamml. I Reg. s.v. Erben
  • wenn in der hauptlinie des erstgebohrnen nebenlinien entstehen: so hat die nebenlinie, worinn das lehn ist, den vorzug vor anderen, obgleich diese zur hauptlinie des erstgebohrnen gehoͤren
    1784 Schnaubert,ErläutLehnR. 493
  • daß dieser ganze text dem naͤheren verhaͤltnisse jeder nebenlinie zu ihrem hauptstamme den vorzug vor der naͤhe des grades beylege, liegt ... so klar im ganzen zusammenhange dieser stelle, daß ohne einen offenbaren widerspruch darin anzunehmen die letztern worte unmoͤglich so verstanden werden koͤnnen, daß dennoch die naͤhe des grades den ausschlag geben solle
    1793 Pütter,ErörtStaatsR. I 240
  • auf der weltlichen fürstenbank sitzt Bayern, die nebenlinien der kurfürstlichen häuser ... und ... die grafen
    um 1795 StaatsRHeilRömR. 47
  • sonst nimmt man auch noch das wort linie in einem ... genealogischen sinne, woher die begriffe von haupt- (linea principalis) und nebenlinie (minus principalis) entspringen
    1798 RepRecht II 104
  • [Ehehindernis] wegen zu naher verwandtschaft, und zwar ... in der neben- oder seitenlinie aber ... wenn respectus parentelae vorhanden ist, so oft als die aͤltere person ein frauenzimmer ist ... wenn kein respectus parentelae da ist, nur zwischen bruͤdern und schwestern
    1801 RepRecht VI 240
  • wodurch ... allen mitgliedern der nebenlinien des königl. hauses das prädicat hoheit verliehen wird
    1817 Klüber,ÖffRecht 185
  • auch alle neuen erwerbungen aus privat-titeln, an unbeweglichen guͤtern, sie moͤgen in der haupt- oder neben-linie geschehen ... werden als der gesammt-masse einverleibt angesehen
    1818 VerfBaiern I 10
  • zum staatsgute gehören sämmtliche bestandtheile des landes ... alle erwerbungen aus öffentlichen oder privattiteln an unbeweglichen gütern, sie mögen in der hauptlinie des königlichen hauses oder in nebenlinien geschehen
    1827 Rudhart,Finanzverw. 35