Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebensache
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Nebensache
, f.I verfahrensrechtlich: was als nicht zum Hauptstreit gehörig in einem Nebenverfahren abzuklären ist, auch allg.: eine Angelegenheit von ergänzender oder minderer Bedeutung
II sachenrechtlich: wesentlicher Bestandteil einer 1Hauptsache (V), aber auch Zubehör einer solchen
III nicht zur Hauptbeschäftigung gehörende Tätigkeit