Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebensache

I verfahrensrechtlich: was als nicht zum Hauptstreit gehörig in einem Nebenverfahren abzuklären ist, auch allg.: eine Angelegenheit von ergänzender oder minderer Bedeutung
II sachenrechtlich: wesentlicher Bestandteil einer 1Hauptsache (V), aber auch Zubehör einer solchen
III nicht zur Hauptbeschäftigung gehörende Tätigkeit