Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nehmung

Nehmung

, f.
I Wegnahme, Beraubung, Plünderung; von Schiffen: Aufbringung verbunden mit Ausraubung; von Personen: Entführung, Verhaftung
II Annahme, Entgegennahme, Erwerb
III (amtliches) Einziehen von Sachen, auch Beschlagnahme, Konfiskation