Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Netzte

Netzte

, f.

Tränenfeuchtigkeit, deren Ausbleiben beim Hexenprozeß als Indiz für Zauberei gewertet wurde, vgl. AberglWB. VIII 1106f.
  • [die inhaftirte S.] hat bey dieser examination more lamiarum solito keine traͤnlein oder die geringste netzte in den augen gezeigt
    1649 MatStatNrhWestf. I 1 S. 472