Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neufang
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(Neuenbifang)
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Neuermünstergeld
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Neuerung
Neuerungsschrift
neuerwählt
Neuerwählte
neuerworben
Neufang
, m.I im Bergbau eine neu entdeckte Lagerstätte
II wie Neubruch (I)
III neue Umzäunung
IV Übs. von lat. advena: Fremdling
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Neufänger
Neufund
neugeboren
neugeehelicht
(Neugefahre)
neugehuldigt
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Neugeld
Neugereute