Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): neunte/Neunte

neunte

, adj.
in unterschiedlichen rechtl. Zusammenhängen

Neunte

, m. u. n.
I der Neunte, eine Abgabe
II das Neunte, neunter Teil der in einem Bergwerk gewonnenen Mineralien, als Abgabe, ua. als Erbstollengebühr