Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): neunte/Neunte
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(Neunmännchen)
Neunmarkstaler
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(neunschatz)
(neunspeiche)
neunte
, adj.Neunte
, m. u. n.I der Neunte, eine Abgabe
II das Neunte, neunter Teil der in einem Bergwerk gewonnenen Mineralien, als Abgabe, ua. als Erbstollengebühr