Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Niederlagsgebühr

Niederlagsgebühr

, f.

auch Niederlage- 
Lagergebühr, Niederlaggeld 
  • alß sich ... von wegen der niderlagsgebür stritt ... erhaben
    1598 Kurz,Ottok. II 263
  • was vom aal gesaget, müßte ein irrthumb [sein] und etwa niederlagsgebühr darunter stecken
    1661 ProtBrandenbGehR. VI 456
  • wann diese städte aber ihre bedürfnisse ... von anderen orten ... kommen lassen und dahin führen, so müssen sie alhier die niederlagsgebühren ... zahlen
    1712 Hasse,LeipzMesse 98 Anm. 1
  • durchgangs-, accis- und niederlags-gebühren 
    1761 Schlechte,StRefSachsen 517
  • gegen entrichtung der niederlagegebuͤhren 
    1787 NCCPruss. VIII 1387
  • der kassabestand [der Waagamtskanzlei ist] mit dem perseptionsregister des waaggefälles und dem journale der niederlagsgebühren zu vergleichen
    1830 Awecker,LinzStadtwaage 123
unter Ausschluss der Schreibform(en):