Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nonne

Nonne

, f.
I Angehörige eines christlichen Ordens, Klosterfrau; wo im Ae. die Nonne der Mönchin gegenübergestellt wird, wird damit die dem Keuschheitsgebot verpflichtete, aber nicht im Kloster lebende Frau (zB. eine Witwe) bezeichnet
II verschnittenes (weibliches) Tier