Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Notrecht
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Notrecht
, n.I rechtliches Zwangsmittel, mit dem ein Rechtsanspruch gegen den Willen des Verpflichteten durchgesetzt werden kann, meist ein außerordentliches, verkürztes Gerichtsverfahren (insb. wegen Forderungen gegenüber Fremden, wegen Gesindelohns, rückständigen Pachtzinses, Entgelts für eine Mahlzeit uä.), bei dem der Kläger seine Klagebehauptung vor dem Beklagten durch Eid beweisen darf und in dem idR. am selben Tag entschieden wird; die konkrete Funktion ergibt sich erst aus dem prozessualen Zusammenhang
II Gericht über Gewalttaten
IV Kampfgericht
V Recht des übergesetzlichen Notstandes
VII das notwendig zu zahlende Entgelt
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Notrede
Notreise
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(Notrust)
Notsache
notsachlich
Notsage
(Notsäumung)