Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberacht

I gesteigerte 1Acht bzw. Unteracht, die nach einer Frist von Jahr und Tag über einen geächteten Täter als stärkstes prozessuales Zwangsmittel (mit voller Friedlosigkeit als Folge) verhängt wird; häufig gebr. in der Formel Acht und Oberacht 
II Reichsacht iU. zur 2Landacht, Unteracht