Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberacht
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Oberacht
, f.I gesteigerte 1Acht bzw. Unteracht, die nach einer Frist von Jahr und Tag über einen geächteten Täter als stärkstes prozessuales Zwangsmittel (mit voller Friedlosigkeit als Folge) verhängt wird; häufig gebr. in der Formel Acht und Oberacht
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