Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obergericht

I Gericht für schwere Straftaten, Blutgericht, Halsgericht, Hochgericht (III 2) 
II hier insb. das Appellationsgericht, die Berufungsinstanz eines niederen (III) Gerichts, zugleich als erste Instanz für höhergestellte Personen oder Klagen mit höherem Streitwert
III die Gerichtsbarkeit eines Obergerichts (I und II), insb. mit ihren finanziellen Erträgen
IV Gerichtsbezirk eines Obergerichts (I) 
V Bannbezirk einer am Oberlauf eines Gewässers gelegenen Bannmühle