Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberjägermeister

I leitender Beamter des fürstlichen Jagdwesens, mit der Oberaufsicht über Forst und Wild und der Kontrolle des Rechnungswesens der Forstämter betraut; auch als Mitglied (manchmal Vorsitzender) des Holzgerichts und des Jagdgerichts, in Brandenburg in Verbindung mit der Hausvogtei (I) auch mit der Gerichtsbarkeit zB. über Abdecker und Scharfrichter betraut
II für das Jagdwesen zuständiges Ratsmitglied