Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberknecht

I erster Knecht (III) unter den ländlichen oder gewerblichen Arbeitskräften, Großknecht 
II "erster Angestellter auf einigen der vornehmen Zünfte der Stadt B[asel]. Er stand höher als ein gewöhnlicher Zunft- oder Stuben-Chn[echt], war oft selbst einer der angesehenern Handwerksmeister, und seine Stellung war derjenigen des ,obersten Ratsknechts' nachgebildet" SchweizId. III 722