Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberknecht
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Oberkleid
Oberknecht
, m.II "erster Angestellter auf einigen der vornehmen Zünfte der Stadt B[asel]. Er stand höher als ein gewöhnlicher Zunft- oder Stuben-Chn[echt], war oft selbst einer der angesehenern Handwerksmeister, und seine Stellung war derjenigen des ,obersten Ratsknechts' nachgebildet" SchweizId. III 722