Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obermeister

I oberster Machthaber
II Schiedsrichter
III vorsitzender Meister (III) einer Handwerkszunft, auch: Vorsteher mehrerer Zünfte
IV in Straßburg: Inhaber eines Fischlehens oder von diesem mit den Geschäften betraute Person
V Vorsteher, Verwalter eines Spitals
VII Bauleiter
IX Inhaber des Reichsamts eines Oberjägermeisters (I)