Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberobrigkeit

Oberobrigkeit

, f.


I wie Oberherrlichkeit (I) 
  • dieweil die loͤbl. ritterschafft ... ihre besondere ... freyheiten, herrlich-, ober- und unter-obrigkeiten, recht und gerechtigkeiten ... in ihrer beherrschung ... ritterlich hergebracht
    1562 Moser,StaatsR. 31 S. 336
II Ober- und Niederobrigkeit Gesamtheit der Landesbehörden
  • es sollen auch ... unsere ober- und nieder-obrigkeit und unterthanen unserer landen die verbrecher ... straffen
    1661 CAug. I 432