Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberpräsident
Artikel davor:
Oberpfarrer
Oberpfarrkirche
Oberpfleger
Oberpflegschaft
Oberpfründe
Oberpfründer
Oberpfundzollherr
Oberpirschvogt
Oberpochsteiger
Oberpochsteigeramt
Oberpräsident
, m.
I
Präsident des Geheimen Rats, seit 1806 leitender Beamter der zivilen Provinzialverwaltung in Preußen
Sachhinweis: HRG.1 III 1153ff.
- haben ... die zum churf. brandenb. cammer-gerichte verordnete ober-präsident, canzler und räthe erkand1676 Sachs,BerlinMusikg. 236
- haben s. kgl. maj. ... dem herrn oberpräsidenten von D. befohlen, alle ... juden, welche sich nicht durch ein vermögen von 1000 rtlr. zum schutzbrief qualificiren, ... aus den ... districten zu schaffen1774 Stern,PreußJuden III 2 S. 1571
- hochwohlgebohrner herr oberpräsident [Freiherr vom Stein]1803 ZWestf. 107 (1957) 88
- letzteres [consistorium] ... darf ... nichts vornehmen, was ... in den wirkungskreis unserer consistorien, oder, in katholischen kirchensachen, unseres oberpräsidenten gehoͤrt1820 ProtBundesversamml. IX 197
- extrakt aus dem rescripte der koͤnigl. ministerien des innern und der finanzen, an den herrn ober-praͤsidenten N. N.1827 Kamptz,Ann. XI 10Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- [Instruktion] für die herren ober-präsidenten, in deren provinz die neue städte-ordnung ... eingeführt werden wird1831 ZWestf. 107 (1957) 188
II
vom Landesherrn eingesetzter Stadtpräsident
- im allgemeinen laͤßt sich das verhaͤltniß des oberpraͤsidii [in Altona] so angeben, daß der oberpraͤsident alle befugnisse eines amtmanns in den landdistricten hat1823 StaatsbMag. II 698Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Kiel