Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberpräsident

Oberpräsident

, m.


I Präsident des Geheimen Rats, seit 1806 leitender Beamter der zivilen Provinzialverwaltung in Preußen
Sachhinweis: HRG.1 III 1153ff.
  • haben ... die zum churf. brandenb. cammer-gerichte verordnete ober-präsident, canzler und räthe erkand
    1676 Sachs,BerlinMusikg. 236
  • haben s. kgl. maj. ... dem herrn oberpräsidenten von D. befohlen, alle ... juden, welche sich nicht durch ein vermögen von 1000 rtlr. zum schutzbrief qualificiren, ... aus den ... districten zu schaffen
    1774 Stern,PreußJuden III 2 S. 1571
  • hochwohlgebohrner herr oberpräsident [Freiherr vom Stein]
    1803 ZWestf. 107 (1957) 88
  • letzteres [consistorium] ... darf ... nichts vornehmen, was ... in den wirkungskreis unserer consistorien, oder, in katholischen kirchensachen, unseres oberpräsidenten gehoͤrt
    1820 ProtBundesversamml. IX 197
  • extrakt aus dem rescripte der koͤnigl. ministerien des innern und der finanzen, an den herrn ober-praͤsidenten N. N.
    1827 Kamptz,Ann. XI 10
  • [Instruktion] für die herren ober-präsidenten, in deren provinz die neue städte-ordnung ... eingeführt werden wird
    1831 ZWestf. 107 (1957) 188
II vom Landesherrn eingesetzter Stadtpräsident
  • im allgemeinen laͤßt sich das verhaͤltniß des oberpraͤsidii [in Altona] so angeben, daß der oberpraͤsident alle befugnisse eines amtmanns in den landdistricten hat
    1823 StaatsbMag. II 698
unter Ausschluss der Schreibform(en):