Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberschultheiß
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Oberschultheiß
, m.I vorwiegend mit richterlichen und exekutiven Aufgaben betrauter Vertreter der Obrigkeit (II)
II in Baden der Judengemeinde angehörender, vom Markgrafen ernannter und mit der Ausübung der Gerichtsbarkeit über die jüdische Bevölkerung betrauter Beamter