Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberste

Oberste

, m., Oberst, m.
I Person, die in Hinblick auf Macht, Rang oder Würde über anderen steht, Vorsitzender, Vorgesetzter, in Friesland auch Häuptling (I) 
II Oberbefehlshaber meist bei der Infanterie, Leiter eines Regiments auf administrativer Ebene, seltener im militärischen Dienst
III Hochmeister (I) des Deutschen Ordens
IV Bezeichnung für den Dreikönigstag am 6. Januar