Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obersteiger

Obersteiger

, m.

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erster Steiger, dem die Leitung und Überwachung der Arbeiten unter Tage sowie die Aufsicht über die Steiger obliegt
  • solchs solt ir auch den haubtman an eides stat ... vnnd die andernn als geschwornen, obersteiger, marckscheider ... lassenn gelobenn
    1563 ZBergr. 22 (1881) 77
  • soll ... wo geding-haͤuer arbeiten, der ober- und untersteiger ... auffsehen, daß sie die schichten recht und voll arbeiten
    1698 Span,Bergsp. 239
  • obersteiger. bey sich ereignender vakanz soll der schichtmeister nomine der gewerken drey subjekte vorschlagen, und wenn sie insgesammt untuͤchtig, sollen denen gewerken so viel andere angezeiget, dafern aber aus diesen binnen zweymal 14 tagen keiner erkieset wird, von dem bergamte ohne weiteres ex officio einer bestellet werden
    1718 Schwarz,LausWB. III 352