Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obersteuerschreiber

Obersteuerschreiber

, m.

wohl Beamter bei der Obereinnahme 
  • daß eine gewisse person bey der steuer-ober-einnahme zugleich als gegenschreiber bey dem rechnungswesen mit gebrauchet werde, welche alle und iede interims- und haupt-quittungen ... nebenst dem ober-steuerschreiber unterzeichne
    1678 AltenburgSamml. I 649
  • ober-steuer-schreiber [Reihenfolge bei einer Prozession]
    1713 Lünig,TheatrCerem. II 356
  • der obersteuerschreiber als verordneter rechnungsfuͤhrer
    1756 AltenburgSamml. II 415