Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obrigkeit

Obrigkeit

, f., Oberkeit, f.
I Herrschaft, Hoheit, Gewalt, Machtbefugnis, Hoheitsrecht und daraus fließende Ansprüche materieller und immaterieller Art; häufig in Mehrfachformeln zur Kennzeichnung aller Herrschaftsrechte
II Hoheitsträger, Herrschaftsinstitution auf allen hierarchischen Herrschaftsebenen, Aufsichts- oder Exekutivbehörde, Gericht; hohe Obrigkeit häufig in der Bedeutung Landherrschaft 
III Gerichtsbarkeit, Befugnis zur Rechtsprechung, meton. auch Ausübung der rechtsprechenden Gewalt
IV Gebiet oder Bereich einer Obrigkeit (II), auch Gerichtssprengel