Opferpfennnig, (Offerpfennig), m.
Opferpfennnig, (Offerpfennig), m.
Geldabgabe an den Pfarrer oder die Kirche zu bestimmten Terminen
wie Opfergeld (IV)
"Kopfsteuer in Höhe von einem Gulden von jedem über zwölf Jahre alten Juden, soweit er ein Vermögen von mindestens 20 Gulden besaß" Fr. Battenberg, Das europäische Zeitalter der Juden I (Darmstadt 1990) 111
Abgabe als Anerkennung der Lehnshoheit