Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ordenssache
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Ordensritterbruder
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, f.
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Angelegenheit eines Ordens (V)
- ist unser wolehrwürdiger vater provintial bei uns zu B. gewest, und under andern ordenssachen hat er den prior J. B. im prediger closter zu B. abgesetzt1613 BambBer. 60, 2 (1899) 21
- aus diesen ordensgenossen werden ... 4 ministri oder ordens amtleute erwaͤhlet ... der canzler ... der schatzmeister ... der ... schriffthalter ... der vierte ist der herold ... der ... in ordenssachen das amt eines legatens zuvertretten pfleget1668 Fugger,Ehrensp. 451Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- der ordens-secretarius haͤlt uͤber alles, was in ordens-sachen vorgehet, ein ... vollstaͤndiges protocoll1701 CCMarch. VI 2 Nachlese 24Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- der stadthalter, cantzler und raͤthe aber sollen in wehrender zeit, da kein g[r]oß-meister ist, in ordens-sachen kein bescheid ertheilen1720 Lünig,TheatrCerem. II 1081Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- in secunda instantia geht der weitere zug, außer es betrifft die beschwerde eines ordensmitglieds gegen das andere eine eigentliche ordenssache, an die in jedem ort befindliche oberste kerichtsstelle [!]1780 SteirEinl. 358Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- [Studentenorden:] wenn aber ein mitglied sich sehr thaͤtig in ordenssachen bewiesen hat, so ist es mit dem consilio abeundi zu belegen1796 v.Berg,PolR. VI 2 S. 548Faksimile - in Google Books
- der abt ... darf auch keine handlungen geistlicher regierung, ausser in ordens- und disciplin-sachen seines closters, unternehmen1798 RepRecht I 139Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)