Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ordination

Ordination

, f., Ordinatie, f.
I im katholischen Kirchenrecht: Übertragung der (bis zum Priestertum gestuften) Weihegewalt (potestas ordinis) durch den Bischof auf den zu ordinierenden Mann; in der protestantischen Kirche: Einsetzung in ein geistliches Amt, verbunden mit der öffentlichen Legitimation, Übertragung der mit dem Amt verbundenen Rechte und Pflichten auf den Ordinanden