Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ordnungsform

Ordnungsform

, f.

Verfassung, Ordnungszustand
  • als wie er [staat] durch allerhand nachtheil ... aus seiner vormaligen guten ordnungsform in eine ganz verkehrete und zum totaln untergange zielende form gesetzet worden
    1644 ProtBrandenbGehR. II 373