Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Ort

1Ort

, m. u. n.
I Spitze, Schneide einer Waffe; auch die Waffe selbst; mit Ort und Ecke (I) mit scharfer Waffe
II Kleiderzipfel, hier in der Rechtssymbolik des Übergabevorgangs
III Ecke; überwiegend in Verbindung mit der Zahl 4 und in der Übersetzung von intra quatuor angulos/acies zur Bezeichnung des Marktplatzes
IV Platz, Stelle, auch bezogen auf eine Institution; häufig in der tautologischen Doppelformel Ort und Ende (III 1) 
V Ortschaft; selten: Stadtteil, Hauptort (I); offen zu IV 
VI Teil der schweizerischen Eidgenossenschaft, Kanton (III); offen zu V 
VII Ort Landes Landstück, auch: Grundbesitz
VIII Standplatz eines Händlers
IX heimlicher Ort Geschlechtsteil, Scham
X Ende (vereinzelt auch von Gegenständen), Rand, Grenzlinie, Grenzpunkt
XI Abschluß, Erledigung
XII im Bergrecht: Abbaustelle, Ende eines Grubenbaues
XIII Stelle in einer Rangfolge
XIV eine Münze mit dem Viertel des Wertes ihrer Bezugsgröße
XV ein Viertel einer Maßeinheit
XVI auf einen Ort stellen unberücksichtigt lassen
XVII Lade (I 2) zur Aufbewahrung von Schuldurkunden, auch das Schuldbuch?
XVIII auf seinem Ort für seine Person