Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pachthaus

Pachthaus

, n.

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zur Pacht (III) übertragenes Gebäude
  • pachthaus, id. qvod miethaus
    1691 Stieler 799
  • [es haben sich aber dieses letzteren dem fuldischen gesetze gemaͤs zu erfreuen] der verpachter eines staͤdtischen praͤdiums in den vom miethlinge in das pachthaus mitgebrachten stuͤcken
    1789 Thomas,FuldPrR. II 240