Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Packhaus

Packhaus

, n.

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öffentliches Lagerhaus für Handelswaren
bdv.: Packhof
  • sowilch koufman of koufvrauwe ... vreimden koufluden in den merten ire garn in ire pachuisere voerten, alda ... besien liessen, dat diegene zwenzich rinzsche gl. ... zo boessen gelden sall
    1421 KölnZftUrk. II 158
  • alle arbeit, so im handwercks-hause verfertiget wird, nicht anders als im grossen soll verkauffet werden, und daßselbige wie bey denen frembden auff dem pack-hause zu geschehen pflegt, bey ... straffe
    1669 SammlLivlLR. II 501
  • die packhheüser [des Stiftes Zurzach soll man] befürdersamb widerumb hinweg thuen
    1686 ArgauLsch. V 191
  • daß ... ihnen [Waldensern] ... erlaubt sey, pack-haͤuser und andere gemeine gebaͤue aufzurichten
    1699 Hartmann,WürtGes. II 408
  • soll der buchhalter im stapel oder pack-hause wohnen und praesent seyn
    1720 IserlohnUB. 263
  • der [städtische] inspector über die waagen, packhäuser, asch- und theer- auch heerings-höfe, crahn und weinbrücken, muss darüber fleißige aufsicht tag täglich haben
    1724 MittKönigsberg 2 (1910) 175
  • sollen in denen handels-staͤdten, bey denen accise-cammern, ... packhaͤuser angeleget werden, in welchen die kaufleute ihre waaren ... sicher niedersetzen ... koͤnnen
    1777 NCCPruss. VI 3361
  • alle und jede eingebrachte außereuropaͤische waaren und producte muͤssen sogleich nach der ankunft und ohne daß ein anderweitiges lager derselben, es sey in den licent-magazinen und packhaͤusern, oder unter mitverschluß und aufsicht einer unserer behoͤrden in den privatspeichern, ferner nachgegeben und zugelassen werden soll, zur consumtion versteuert werden, und faͤllt dabei aller unterschied einer declaration zum transito, oder zum absatz im lande weg. wir wollen lieber dem vortheil des transito ganz entsagen, als uns bei der mißlichkeit des nachweises des ursprungs der gefahr aussetzen, aller vorsicht ungeachtet, den eingang zweifelhafter waaren in anderen staaten zu befoͤrden
    1810 Rabe,PreußG. X 296
  • packhaus, auch packhof, speicher, lager, magazin, niederlage genannt. die packhaͤuser sind entweder oͤffentliche oder privat-gebaͤude. oͤffentliche stehen unter obrigkeitlicher aufsicht
    1832 Schlössing,KaufmWB. 236
unter Ausschluss der Schreibform(en):