Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Packkammer

Packkammer

, f.

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privilegierter Lager- und Umladeraum für Waren
vgl. Packhaus
  • die packkammern sollen auch auf den freiheiten abgeschaffet werden
    1663 ProtBrandenbGehR. VI 876
  • nachdem viele derer ... nationen liegere, die gesetze und ordnungen uͤberschritten und zu solcher hoͤhe gekommen, daß sie bestaͤndige contoirs und packcammern ... angerichtet
    1715 CCPrut. II 333
  • dass ... die gros-händler ihre waren in packkammern führen dürfen
    1748 Stern,PreußJuden III 2 S. 1005
  • licent- und packkammer 
    1756 Stern,PreußJuden III 2 S. 293
  • dem solchergestalt concessionirten fremden stehet frey, handlungs-comtoirs, packkammern und andere waarenlager zu halten
    1797 NCCPruss. X 1420
unter Ausschluss der Schreibform(en):