Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Panis

Panis

, m.


I auf Grund eines Panisbriefes (I) zu fordernder Unterhalt
  • M. K. umb panis auf dem kloster T. ist in ansehung seiner dienst ... bewilliget
    1555 Bonelli,Panisbriefe Beil. 51
II wie Panisbrief (I) 
  • pannis vnd mandat das mir die khal. mr. ... als ein trabant gegeben hat
    1541 Montag,AbteiEbrach 382
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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