Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Papierer

Papierer

, m.

wie Papiermacher 
  • C. G. von Zúrich, bapirer 
    1504 GlückshrZürich 6
  • auf J. K. pecken ansag, was gestalt K., des M. V. papirers tochterlein, so er bei sich gehabt, in der Pegnitz gester ertruncken, sol man dieselb durch die geschwornen wundartzn besichtigen lassen
    1570 MittNürnberg 44 (1953) 106
  • seiner ... söhne einen ... besagte papiererkunst erlernen lassen, damit er als ein ordentlicher papierer dieselbe genießen möge
    1656 Halstrick,Papiermacherhdw. 174
  • so wollen wir ... unseren inlaͤndischen papierern oder papiermachern ... gestatten, daß sie von jeder sorten des auf ihrer ... inhabenden papier-muͤhl verfertigten papiers ein riß offen halten
    1695 Faber,Staatskanzlei I 272
  • sattler ... pappierer, hammerschmidt, guͤrtler ... sollen von allen ihren ... verkaufften waaren ... jedem gulden werth reichen, 1 kr
    1699 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 315
  • 1785 Gatterer,TechnolMag. I 565
unter Ausschluss der Schreibform(en):