Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Papierer
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2papieren
Papierer
, m.
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wie Papiermacher
- C. G. von Zúrich, bapirer1504 GlückshrZürich 6
- auf J. K. pecken ansag, was gestalt K., des M. V. papirers tochterlein, so er bei sich gehabt, in der Pegnitz gester ertruncken, sol man dieselb durch die geschwornen wundartzn besichtigen lassen1570 MittNürnberg 44 (1953) 106Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- seiner ... söhne einen ... besagte papiererkunst erlernen lassen, damit er als ein ordentlicher papierer dieselbe genießen möge1656 Halstrick,Papiermacherhdw. 174
- so wollen wir ... unseren inlaͤndischen papierern oder papiermachern ... gestatten, daß sie von jeder sorten des auf ihrer ... inhabenden papier-muͤhl verfertigten papiers ein riß offen halten1695 Faber,Staatskanzlei I 272
- sattler ... pappierer, hammerschmidt, guͤrtler ... sollen von allen ihren ... verkaufften waaren ... jedem gulden werth reichen, 1 kr1699 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 315Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1785 Gatterer,TechnolMag. I 565
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