Partikularbescheid, m.
Partikularbescheid, m.
gesonderter Bescheid über einen Vorgang
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jeder hätte seine particularconcessiones zu bringen, die man zu examiniren. wären aber specialsachen, die wären zu vernehmen; könnte vieleicht durch particularbescheid ... geschehen1643 ProtBrandenbGehR. II 128 Faksimile