Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Past

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, m.
I (Lehns-)Besitz (hier als Voraussetzung für die Ritterschaft)
II Honorar, Entgelt für den Lehrer, Schulgeld, auch der von Schülern zu entrichtende Geldbetrag für den Gebrauch der Unterrichtsbücher
III in Flandern ein bestimmtes herrschaftliches Recht, das aus der Verpflichtung des Lehnsmanns entstand, dem Lehnsherrn unter gewissen Umständen Herberge und Verpflegung zur Verfügung zu stellen (nach Stallaert I 601)