Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Petschaftsfertigung

Petschaftsfertigung

, f.

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Siegelung mit einem Petschaft (I) 
  • er [Testator] mag ... durch ein schreiben seiner selbst undergestelten handschrifts- und petschaftsfertigung si [die gewünschten Zeugen] anlangen solch testament alß zeugen neben ime zu fertigen, das wierdet ain petzetl genent
    1599 NÖLREntw. III 3 § 6
  • mein von gerichtswegen, aigene hirunter gestelte handtschrifft vnd pethschafftsfortigung 
    1674 GallerinRiegersb. III 2 S. 51
  • mein hier untergezogene handschrift und adeliches wapen pedtschaftsfördigung 
    1685 Steiermark/ÖW. VI 220
  • der kläger nach erhaltener sperr das jenige, was er in die gerichtliche execution nehmen will, so viel möglich verzeichnen, solche verzeichnuß unter eigener, oder doch seines gewalttragers handschrift und petschaftsfertigung, uns, oder dem kaiserl. herrn amts-secretario vorzeigen, und, wan selbige gutgehalten worden, einem amtstrabanten, nebst der sperrs-bewilligung, zu vornehmung der execution einhändigen
    1714 Strobl,Obersthofm. 153
  • die herren mediatores haben sich damit begnuͤget, daß sie ihre dißfalls angewandte mediations-attestation mit dero unterschrifft und petschaffts-fertigung auf das andere blat gestellet
    1719 Lünig,TheatrCerem. I 958
unter Ausschluss der Schreibform(en):