Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Petschaftstecher

Petschaftstecher

, m.

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(zunftgebundener) Hersteller von Petschaften (I) und verwandten Gegenständen
  • der paumeister D. auch des hrn. S. eltister sohn ... sein verwichener tagen auch gestorben, auch der pitschierstecher 
    1633 NeuburgKollBl. 57 (1893) 48
  • soll ... kein pettschafftstecher, ausser die dienstage und jahrmaͤrckte gedultet werden, bey straff eines thalers
    1664 Gatterer,TechnolMag. I 368
  • die petschier-stecher und scheeren-schleiffer sollen in den jahrmaͤrckten taͤglich 2. gr. accise entrichten
    1736 CCMarch. IV 3 Sp. 482
  • es mag leicht ein stoltzer stockfisch-haͤndler von einem pitschier-stecher einen schoͤnen wappen erhalten
    1752 v.Loen,Adel 60
  • sigelgraber, oder pitschierstecher 
    1757 Estor,RGel. I 106
  • juden, handlungtreibende. sollen, die mit pferden und haaren handelnde, und die pettschaftstecher ausgenommen, ausser den jahrmaͤrkten zu Helmstaͤdt handelshalben sich nicht aufhalten, sondern sofort arretiret ... werden
    1775 BrschwWolfenbPromt. IV 122
  • die kuͤnstler. diese theile ich ab in ... steinschneider, erzschneider, stempel- und petschierstecher 
    1787 Krünitz,Enzykl. 40 S. 240
  • seiner profession ist er petschierstecher, sein geschäft ist falsche petschaften zu machen, und falsche taler zu verfertigen
    1799 Alemannia 19 (1891) 82
  • graveur (petschaftstecher)
    1815 SammlBadStBl. III 209
unter Ausschluss der Schreibform(en):