Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfändung

I Handlung, mit der eine Sache oder ein Recht durch den Pfandgläubiger oder in dessen Auftrag von einer hierzu autorisierten Amtsperson beim Pfandschuldner in Beschlag genommen wird, metonymisch: rechtlicher Erfolg dieser Handlung, auch der dadurch herbeigeführte Rechtszustand
II Recht, eine Pfändung (I) vorzunehmen und ein Pfand zu verwerten
III Unkosten einer Pfändung (I) 
IV wie Pfand (I) 
VI wie Pfandsumme 
VII Verhängen und Einziehen von Strafgeldern und sonstigen Erzwingungspfändern; Privatpfändung bei Schadenszufügung; das Recht hierauf; vereinzelt die durch die Pfändung entstehende Pfandverstrickung
VIII Buße, Strafe, insb. für Feld- und Waldfrevel; offen zu VII 
IX eine Abgabe im Deichrecht