Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfaffe
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Pfaffe
, m.I Priester, Pfarrer, häufig: Weltgeistlicher iU. zum Klostergeistlichen, auch allgemeiner: Person, die nach einer geistlichen Regel lebt; wegen der geistlichen Weihen nimmt er nur eingeschränkt am Rechtsverkehr teil; seit der Reformation meist pejorativ gebraucht für den röm.-kath. Geistlichen; vereinzelt für den Papst (15. Jh.); vereinzelt als Übersetzung von sacerdos für den jüdischen Priester (2. Hälfte 14. Jh.); die antonymische Verbindung mit Laie (I) bezeichnet die Gesamtheit der Priester und Laien und damit: jedermann; Pfaffe und Pfarrer ein Mitglied des Priesterstandes und der Inhaber eines konkreten Pfarramts (1333); weißer Pfaffe Ordensmann der weißen Benediktiner, nach der hellen Bekleidung (um 1260); mnl. pape vander justicie (1405/06) Priester, der den zum Tode Verurteilten beisteht