Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandgeld

Pfandgeld

, n., vereinzelt auch Pfandelgeld, n.
I bei einer Pfändung (I) anfallende, meist als Pfänderlohn (II) verwendete Gebühr, bei Viehpfändung (Pfandstall) zusätzlich zu dem Futtergeld (III) zu entrichten
II durch eine Verpfändung gesicherte Darlehenssumme
III Ersatzzahlung für nicht geleistete Verpflegung