Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandrecht

I Summe der Normen, die die Pfändung (I) regeln; Pfandrecht tun dem Pfandrecht genüge tun
II Pfandvertrag
III (Anspruch auf eine) Pfändungs- oder Auslösungsgebühr, daraus: Strafgebühr
IV Anspruch des Gläubigers auf Überlassung und Innehabung eines Pfandes bzw. Einräumung des Pfandrechts bei besitzlosem Pfand und damit auf Verwertung des Pfandes bei Nichterfüllung der dadurch gesicherten Forderung
V Quote, die dem Pfändner (I) von dem Spielgewinn gebührt (Glossar WienStR. 157)
VI kleines Pfandrecht vorläufige oder eingeschränkte Pfändung (I) 
VII in der Zeit des Pfandrechts während einer Verpfändung
VIII Gerichtstermin für Pfandsachen