Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfarre

Pfarre

, f.
I der (personal oder räumlich definierte) Amts- und Seelsorgebereich eines Pfarrers (I), der mit Pfarrrechten ausgestattet ist, insb. auch als "Ersatzbezeichnung" (K.S. Bader) für einen politisch-räumlichen Verband
II als Übs. von parochia bzw. dioecesis Amtsbezirk eines Bischofs, Bistum (2. Spiegelstrich) 
IV Pfarrhof, Pfarrhaus, Wohnung eines Pfarrers (I) 
V wie Pfarrstelle (I), offen zu Bed. I 
VII Gesamtheit der Personen, die zu einer Pfarre (I) gehören, Kirchengemeinde