Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfefferküchler
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, m.
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zünftig organisierter Lebkuchenbäcker
bdv.:
Lebzeltner
- pfefferküchler1569 MittErfurt 32 (1911) 162 [urk.?]
- lassen wir ... geschehen, daß das gewerck der pfeffer-kuͤchler alhier, weil solches erst neu, und durch wenige meister eher als viele, in aufnahme gebracht werden kan, fernerhin geschlossen bleibe, und dabey vors erste nur sechs meister angenommen werden1734 CCMarch. V 2 Anh. 151Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- meister der ehrsamen zunfft und zech der becker und pfefferküchlervor 1735 Teplitz/MittDBöhm. 42 (1904) 505
- in Sachsen sind die runden flachen kuchen bey nahe ungewoͤhnlich, dennoch werden die sogenannten pfefferkuͤchler also betittelt, welche doch nicht allerwegen sich alleine daran binden, sondern als looß-becker sich auffuͤhren, und mit andern beckern recht geben und nehmen1737 Zedler XV 2005Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- becker betruͤgen ... wenn sie die nuͤrnberger und dantziger pfeffer-kuchen zum nachtheil derer pfeffer-kuͤchler nachmachen1761 Hönn,Betrugslex. 50
- daß alle ... pfefferkuͤchler und brauer, welche dieses handwerk bisher betrieben, sie moͤgen zuͤnftig gelernet haben oder nicht, solches ferner hin zu treiben befugt ... seyn sollen1781 NCCPruss. VII 128Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- baͤcker, kuchenbaͤcker und pfefferkuͤchler erhalten nur einerlei baͤckergewerbschein und mit diesem gleiche gewerbsrechtePreußGS. 1811 S. 270
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