Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfefferküchler

Pfefferküchler

, m.

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zünftig organisierter Lebkuchenbäcker 
bdv.: Lebzeltner
  • pfefferküchler 
    1569 MittErfurt 32 (1911) 162 [urk.?]
  • lassen wir ... geschehen, daß das gewerck der pfeffer-kuͤchler alhier, weil solches erst neu, und durch wenige meister eher als viele, in aufnahme gebracht werden kan, fernerhin geschlossen bleibe, und dabey vors erste nur sechs meister angenommen werden
    1734 CCMarch. V 2 Anh. 151
  • meister der ehrsamen zunfft und zech der becker und pfefferküchler 
    vor 1735 Teplitz/MittDBöhm. 42 (1904) 505
  • in Sachsen sind die runden flachen kuchen bey nahe ungewoͤhnlich, dennoch werden die sogenannten pfefferkuͤchler also betittelt, welche doch nicht allerwegen sich alleine daran binden, sondern als looß-becker sich auffuͤhren, und mit andern beckern recht geben und nehmen
    1737 Zedler XV 2005
  • becker betruͤgen ... wenn sie die nuͤrnberger und dantziger pfeffer-kuchen zum nachtheil derer pfeffer-kuͤchler nachmachen
    1761 Hönn,Betrugslex. 50
  • daß alle ... pfefferkuͤchler und brauer, welche dieses handwerk bisher betrieben, sie moͤgen zuͤnftig gelernet haben oder nicht, solches ferner hin zu treiben befugt ... seyn sollen
    1781 NCCPruss. VII 128
  • baͤcker, kuchenbaͤcker und pfefferkuͤchler erhalten nur einerlei baͤckergewerbschein und mit diesem gleiche gewerbsrechte
    PreußGS. 1811 S. 270
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