Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfeife

Pfeife

, f., selten Pfeif, m.
I ein Blasinstrument
II langes, schmales Faß als Hohlmaß
III Röhrenknochen am Unterarm, Elle; in Bußtaxen verzeichnet
IV Wasserleitung; sie kann einer Dienstbarkeit unterliegen
V Mundknebel, auch als Folterinstrument