Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfeiferkönig

Pfeiferkönig

, m.

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Vorsitzender einer Bruderschaft von Spielleuten
vgl. Spielgraf
  • ich S. herre zu Rappoltzstein, tun kunt ... als ich L. den trummeter zu einem pfifferkunig gesetzt hab uber die varende lute in dasselb kunigrich vnd mir zugehörende, darvmb ein jegelich varend man in demselben circkel dem ... L. jerlich dienen vnd geben sol ... vngeverlich ein hun vnd ein sester habern
    1434 Schöpflin,AlsDipl. II 351
  • [Recht,] einen pfiffer konig ùber alle varende lùte zwuͤsschen dem Hoͮwenstein vnd Hagenower vorst ze setzenn
    1461 RappoltsteinUB. IV 269
  • demnach ... wir bestellter pfeiferkönig sammt dem geschworenen richter und bestellten weibel ... den ... wohlhergebrachten könig und spielleutstag der ... bruderschaft ... zu halten fürgenommen
    1602 Barre,Pfeifer 52
  • vom pfeiffer-gericht und dem davon abhangenden künigreich der spielleute daselbst [in Österreich], dem pfeiffer-könig etc.
    1742 DWB. VII 1654
unter Ausschluss der Schreibform(en):