Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfennig

Pfennig

, m.
I eine Münzsorte oder Währungseinheit, auch eine Rechenmünze; offen zu II
  • 1 allgemein, als Zahlungsmittel und in Wertbestimmungen; in der Wendung einen Pfennig auf den Kessel (I 2) schlagen Münzen unter Androhung der Kesselstrafe genau nach Vorschrift herstellen (Beleg 1422)
  • 2 mit je nach Zeit und Münzstätte unterschiedlichem Münzfuß 
  • 3 in Verbindung mit Adjektiven wie groß, klein, schwer usw., die sich auf den Anteil des Feingehaltes von Edelmetallen in den Münzen (meist Silber, aber auch Kupfer, Gold oder Mischungen daraus) beziehen; pfündiger (I)/pfündischer Pfennig "Pfennigmünze, die auf das Pfund zu 240 Stück berechnet ist" Lasch-Borchling II 1450, böse (I 2) Pfennige Pfennigmünzen, deren Edelmetallgehalt zu gering ist, ewiger Pfennig Pfennigmünze, die über einen möglichst langen Zeitraum mit gleichbleibendem Silbergehalt geprägt wurde (als Reaktion auf die immer häufiger werdenden Münzverrufungen zuerst eingeführt in Braunschweig 1413, vgl. Beleg 1417/26)
II Geldstück, Münze (I 1) (mit unterschiedlichem Aussehen, Gewicht und Edelmetallgehalt); offen zu I; böse Pfennige geringgewichtige Münzen, Falschgeld (Belege 1399, 1467/70, 1801); Pfennige schichten neu geprägte Münzen nach Nominalen sortieren und Fehlprägungen und minderwertige Münzen aussondern (Beleg 1447); auch übtr. (Beleg 1641)
III Geld; eine bestimmte Menge Geldes, eine bestimmte Summe, je nach Handlungsrahmen in spezialisierteren Bedeutungen wie Preis, Kosten, Aufwendungen, Erlös, Einnahme, Verdienst, Vermögen; übtr. auch: Besitzgier (Mitte 15. Jh.); in zahlreichen phrasematischen Verbindungen: des heiligen Geistes Pfennig Haftgeld bei einem Geschäftsabschluß, Gottespfennig (I 1); mnd. lenede penninge Geldschuld (1270), mnd. bewisede penninge unbestrittene Geldschuld (1270); etwas zu Pfennigen bringen etwas verkaufen (1338); den ersten Pfennig mit dem letzten / den letzten Pfennig mit dem ersten bezahlen eine Summe vollständig bezahlen (1368 uö.); etwas auf den toten Pfennig verkaufen etwas zu einem sehr geringen Preis verkaufen (16. Jh.); bereiter Pfennig Bargeld (1276 uö.)
IV Abgabe, Zins
  • 1 in Bargeld zu entrichtende Abgabe oder Zinszahlung, in der Wendung (den Käsedienst) zu Pfennig legen (eine Naturalabgabe) in ein Pfenniggeld (I) umwandeln
  • 2 böser (III 1) Pfennig: eine Verbrauchssteuer
  • 3 güldener Pfennig: eine Judensteuer
  • 4 1gemeiner (A X 1/2) Pfennig: eine direkte Reichssteuer, tw. als Vermögenssteuer, tw. als Kopfgeld (I) errechnet
  • 5 in Verbindung mit Zahlwörtern dritter, vierter (usw.) Pfennig ein Drittel, Viertel (usw.) als Anteil einer Abgabe, eines Zinses
V Strafgeld; in der Wendung blutiger (II 1) Pfennig Strafgeld für eine Körperverletzung, metonymisch: Körperverletzung
VI eine Gewichtseinheit
VII ein kleines Landmaß in Westfriesland
VIII in Rechtssprichwörtern