Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfennigkammer

Pfennigkammer

, f.

eine Finanzbehörde in Münster
  • so viell alß eines iahrs pension, welche sonsten in der pfennigkammer zu Münster verfallen wär
    1662 Goldschmidt,Lingen 594
  • münstrische pfenningkammer, nun Wiener bank
    1795 CTradWestf. VI 227
  • die beyträge zu denen zukünftigen gehältern vertheilt man unter die sämtlichen interessenten nach dem verhältnisse ihres antheils an denen einnahme-quellen der cassen, worauf die gehälter angewiesen sind, die aus der pfennig-cammer fliessenden gehälter nach dem steuerfuss
    1802 Botzenhart,Frhr.v.Stein I 396