Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfennigkammer
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Pfenniggläubiger
Pfenniggülte
Pfenniggülterecht
Pfenniggut
(Pfennighwirfere)
Pfennigkammer
, f.
eine Finanzbehörde in Münster
- so viell alß eines iahrs pension, welche sonsten in der pfennigkammer zu Münster verfallen wär1662 Goldschmidt,Lingen 594
- münstrische pfenningkammer, nun Wiener bank1795 CTradWestf. VI 227
- die beyträge zu denen zukünftigen gehältern vertheilt man unter die sämtlichen interessenten nach dem verhältnisse ihres antheils an denen einnahme-quellen der cassen, worauf die gehälter angewiesen sind, die aus der pfennig-cammer fliessenden gehälter nach dem steuerfuss1802 Botzenhart,Frhr.v.Stein I 396