Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): pfennigswert/Pfennigwert
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Pfennigturmbrief
Pfennigturmsgeschäft
Pfennigturmskapitalie
Pfennigturmszins
(Pfennigwaage)
Pfennigwandler
Pfennigweck
pfennigweise
Pfennigwerk
Pfennigwerkskrämer
pfennigswert
, adj.Pfennigwert
, m., n., afries. u. mnd. (Pfennigwürde), f.I vorgeschriebene Menge einer Handelsware für den Verkauf im Kleinen; bei Pfennigwerten einzeln, stückweise, im Kleinen
II Ware, Nahrungsmittel mit weitgehend feststehendem Preis, daher auch als zugelassener Ersatz einer Geldzahlung
- 1 im Einzelverkauf, in kleiner Menge, zu geringem Preis
- 2 als Ersatzleistung, insb. an Stelle eines Teils des Arbeitslohns
- 3 wie Pfennigbrot
III Nutzvieh
IV eine Portion zum geringen Preis, meton.: Mahlzeit
V eine Maßeinheit für Flüssigkeiten
VI geringer Geldwert (von einem Pfennig (I))