Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pferd
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Pferd
, n.I Pferd als Reit-, Last- und Zugtier
- 1 in vielfältigen rechtlichen Bestimmungen, zB. zu Kauf (insb. Gewährleistung), Miete, Leihe, (gemeinsamem) Besitz, Teilungsverbot bei Vermögensauseinandersetzung, Diebstahl, Schädigung uä.
- 2 als Bestandteil des Heergewätes, der Morgengabe (I) oder des Erbes
- 3 als Kurmede (I)
- 4 bei Frondiensten und Zehntabgabe
- 5 in Bestimmungen zum Lehnrecht, zur Heerfahrt (II), zur militärischen Verteidigung und zu sonstigen Diensten für das Gemeinwesen, auch als Berechnungseinheit für Verteidigungslasten; auf Pferde setzen (vermögende Bürger) zu einer Kriegssteuer veranlagen
- 6 als Schadensverursacher
- 7 im Verfahren wegen Sodomie
- 8 beim Einlager (I) oder ähnlichen Formen des Herbergsaufenthalts
- 9 als Gegenstand von Bestimmungen zu Zoll, Weg- und Brückengeld
- 10 als Maßstab
- 11 im Zusammenhang mit Nutzungsrechten, Versorgung, Verpflegung und Bestallung, sein Pferd an einen dürren Zaun heften keine Verköstigung (durch die Gemeinde) beanspruchen (Beleg 14. Jh.)
- 12 als Mittel zu Handlungserzwingung und Strafvollzug
- 13 in Vorschriften zum Haltungsgebot und -verbot und zum Weiden
- 14 in symbolischen Handlungen mit Rechtscharakter oder mit rechtlichen Folgen
- 15 zu Amtseinkünften gehörig
- 16 als Pfand und bei der Strafbemessung
- 17 beim Deutschen Orden im Zusammenhang der Kriegsführung
II hölzernes, hülzen Pferd Holzpferd als Strafinstrument
III Abbild eines Pferdes als Hoheitszeichen