Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pflasterzöllner

Pflasterzöllner

, m.

Einnehmer des Pflasterzolls 
  • pflaster zölner sönlein
    1569 Boetticher,Lasso 441
  • daß ein oder der andere bürger sein werde, so dawider protestire, massen sie es gleichfalls als mitwächter mitzugenießen haben und pure allein durch den pflasterzöllner ... auf sein ungleiches vorwenden ... herrühret
    1687 NeuburgKollBl. 62 (1898) 61