Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pflegefrau

Pflegefrau

, f.

unter Vormundschaft eines Pflegers (I) stehende Frau
  • H.S. [und] M.S., Sophien Zindels bestetigte vormundere, [bekennen, nachdem sie] dabevor von wegen ihrer pflegefrauen ... [ein Stück Land verkauft, die vollständige Kaufsumme erhalten haben]
    1596 WitzenhStB. 195
  • so ehrngedachte meine pflegefrau erkauft
    1606 Diefenb.-Wülcker 800